Die Finanzverwaltung nahm nach 5 Jahren GoBD die sich verändernden fachlichen und technischen Gegebenheiten zur Ordnungsmäßigkeit digital geführter Rechnungslegung zum Anlass, Ihre Sicht auf die Dinge zu aktualisieren und die eigene Position zu manifestieren. Nachdem weiterhin ein koordinierter Gegenentwurf durch die Anwender und deren Berater ausbleibt, ein nicht zu beanstandendes Unterfangen.

Im Fokus standen offensichtlich „ersetzendes Scannen“ sowie Aufbewahrungsformate mit Erleichterungen bei Konvertierungen. Entsprechende Hinweise, wie die Aufbewahrung aller Zwischenformate durch Darstellung und Nachprüfbarkeit in der Verfahrensdokumentation vermieden werden kann, haben wir unseren Kunden schon seit der Einführungsversion 2014 gegeben. Jetzt wurden diese in die amtlichen Vorgaben übernommen.

Dafür wollen wir uns sehr herzlich beim BMF bedanken.

Wir werden unseren Kunden (weiteren Interessenten gerne auf E-Mail-Anfrage) in Kürze die Auswirkungen der Anpassungen in den GoBD 2019 erläutern und stehen für Rückfragen hierzu gerne bereit.

…so dachten wir zumindest am 19.7.2019…

Doch es kam anders 😉