Die GoBD wurden vom Bundesfinanzministerium vorläufig wieder zurückgezogen. Kurz nach Veröffentlichung am 11. Juli wurde das erneuerte BMF-Schreiben wieder durch die Version 2014 ersetzt.

Offizielle Stellungnahme des BMF hierzu:

Maßgeblich sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, veröffentlich im Bundessteuerblatt (BStBl) I 2014 S. 1450. Da weiterer Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Wir gehen davon aus, dass das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig wieder online gestellt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht wird.

Ein Termin für die Veröffentlichung einer finalen Fassung steht aktuell immer noch nicht fest.

Allerdings sollte am 20.9.2019 bereits eine Abstimmungsrunde mit den Länderfinanzverwaltungen stattgefunden haben.